Seit Juli 2008 ist laut Energieeinsparverordnung der Energieausweis bei Kauf, Verkauf und Neuvermietung von Wohnungen und Häusern Pflicht. Er soll die möglichen Wärmeverluste und die damit verbundenen Energiekosten einer Immobilie dokumentieren.
Bei einer Vor-Ort Begehung werden die Gebäudedaten aufgenommen, der Zustand der Bausubstanz analysiert und Ihre Heizungsanlage, Fenster und Wände nach energetischen Gesichtspunkten bewertet.
Ihr Energieausweis enthält Modernisierungsempfehlungen für Ihre Immobilie.
Michael Bradt
staatl. gepr. Bautechniker
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